Erklärung zum Haftungsausschluss
Mit der Anmeldung zu einer der Aktivitäten akzeptierst Du die folgende Haftungsausschlusserklärung:
- Den Anweisungen der Scouts/Guides/Begleiter ist im Rahmen der Aktivität Folge zu leisten.
- Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss am Event führen
- ACHTUNG VERLETZUNGSGEFAHR! (Stolpern, (Ab-) Stürzen, Ausrutschen, Umknicken)
- Achtsamkeit beim Laufen auf unterschiedlichen Untergründen und Unebenheiten.
- Eltern achten auf Ihre Kinder und haften während der Aktivität.
- Keinen Müll liegen lassen.
- Sollte jemand vermisst werden, sind umgehend die Scouts/Guides zu informieren.
- Sorgsamer Umgang mit ausgeliehenen Sachen
- Halte dich von Gewässern, hohen Felskanten oder sonstigen gefährlichen Orten ohne Abstimmung fern.
- Bleibe mind. drei Schritte von Kanten und Abhängen entfernt.
- Gefahrenpunkte sind unverzüglich dem Scout zu melden.
- Ich bin mir darüber bewusst, dass die Benutzung der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Aktionen sowie die Bewegung im Gelände grundsätzlich Risiken bieten. Mir ist bewusst, dass auch bei bestimmungsgemäßer Benutzung schwerste Verletzungen folgen können. Um Verletzungen zu vermeiden, sind mir die aufgeführten Sicherheitsregeln bekannt.
- Ich akzeptiere diese für mich als verbindlich. Ich werde allen Anweisungen des Veranstalters und seines Personals unverzüglich Folge leisten. Ich bin mir darüber bewusst, dass ich bei Nichtbeachtung von der Aktivität verwiesen werden kann.
- Die Teilnahme an der Aktivität erfolgt auf eigene Gefahr. Mir ist bekannt, dass der Veranstalter eine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen übernimmt.
- Mir ist bekannt, dass der Veranstalter für Garderobe oder sonstige Gegenstände des Benutzers bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernimmt, soweit die Schäden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Das gilt auch für auf den Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Veranstalter nicht.
- crossing mind eK sowie alle beauftragten Unternehmen übernehmen keine Haftung für von Teilnehmern, Dienstleistern oder sonstigen Dritten auf das Gelände mitgebrachten Gegenständen und/oder Wertsachen.
- Die Speicherung der Daten erfolgt nach DSGVO im Rahmen der Veranstaltung und den gesetzlichen Reglungen. Ich erkläre, dass ich für die von mir, meinen Kindern oder von mir zu beaufsichtigenden Personen verschuldeten Beschädigungen an der Anlage oder Gegenständen des Betreibers oder Dritter oder der Gesundheit Dritter hafte.